Musikfachhandel - Anmeldung
Die Regelausbildungsdauer für den Beruf Musikfachhändler/in beträgt drei Jahre, davon insgesamt 32 Wochen schulische Ausbildung in Blockform, die restliche Zeit im Lehrbetrieb. Die Beschulung in den Lehrjahren 1 und 3 findet in den Berufsschulen der Heimatbundesländer der Auszubildenden statt. Die Lernfelder 6-10 werden im Rahmen von drei Unterrichtsblöcken in einer Fachklasse an der Staatlichen Berufsschule in Mittenwald unterrichtet, da sie differenzierte musikspezifische Inhalte aufweisen. Eine An- oder Abmeldung für einzelne Unterrichtsblöcke ist nicht möglich. Schulgeld wird nicht erhoben.
Die Anmeldung der Auszubildenden ist jährlich vor dem 10. September vom Ausbildungsbetrieb vorzunehmen. Anmeldungen nach dem genannten Termin werden nicht mehr berücksichtigt.
Zur Anmeldung eines Auszubildenden ist vom Ausbildungsbetrieb das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular der Berufsschule im Original per Postbrief einzusenden und muss mit dem Firmenstempel sowie der Unterschrift des Ausbilders versehen sein. Beizulegen ist eine Kopie des Ausbildungsvertrags.
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen werden diese von der Schule auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft. Anschließend erhält der Ausbildungsbetrieb eine schriftliche Benachrichtigung bzw. Anmeldebestätigung. Erst bei Vorliegen einer Zusage der Berufsschule ist die Anmeldung erfolgreich vollzogen.