Berufsschule - Schülerwohnhaus
Die Unterbringung der Berufsschüler kann im Schülerwohnhaus erfolgen. Das Schülerwohnhaus ist eine vom Sachaufwandsträger beauftragte externe Unterkunftseinrichtung. Berufsfachschüler können im Schülerwohnhaus nicht untergebracht werden und müssen sich selbst eine Unterkunft suchen.
Anmeldung
Bei Interesse an einem Unterkunftsplatz im Schülerwohnhaus ist zusätzlich zur Berufsschulanmeldung eine verbindliche Anmeldung direkt im Schülerwohnhaus erforderlich.
Kosten
Für die Wohnhausunterbringung im Schuljahr 2024/2025 beträgt der Tagessatz 48,28 Euro. Der Tagessatz für weitere Schuljahre ist im Schülerwohnhaus zu erfragen. Bei veranlasster Unterbringung im oder vom Schülerwohnhaus haben Schüler bayerischer Lehrbetriebe nur einen Eigenanteil von 5,10 Euro zu bezahlen. Auszubildende, die ihren Beschäftigungsort außerhalb von Bayern haben, können für die Wohnhausunterbringungs- und Fahrtkosten eine Erstattung bei der zuständigen Behörde, z.B. Landratsamt oder Stadtverwaltung der Heimatgemeinde beantragen.
Sonstiges
Bettwäsche und Handtücher sind von den Auszubildenden mitzubringen.
Schülerwohnhaus - Kontakt
Anschrift
Schülerwohnhaus "Röhling“
der Staatlichen Berufsschule Mittenwald
Am Oberen Rain 3a
D-82481 Mittenwald
Leiter der Einrichtung
Petra Biller
Kontaktdaten
Telefon: +49 8823 926434
Telefax: +49 8823 928615
E-Mail: wohnhaus.roehling@instrumentenbauschule.eu
Während der Blockunterrichtszeiten ist das Telefon des Schülerwohnhauses in der Regel von Montag bis Donnerstag zwischen 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr besetzt.
Hausträger
Deutscher Orden - Ordenswerke, Klosterweg 1, 83629 Weyarn
Sachaufwandsträger
Landkreis Garmisch-Partenkirchen