Berufsfachschule - Bewerbung

Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an der Staatlichen Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau Mittenwald ist zeitlich ungebunden. Es ist eine Mappe mit vollständigen Bewerbungsunterlagen einzureichen (keine Onlinebewerbung). Letzter Bewerbungstermin für die Eignungsprüfung ist jährlich der 28. Februar. Bewerber/innen mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen werden im Aufnahmeverfahren nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie bei der fristgerechten Zusammenführung Ihrer Bewerbungsunterlagen die teilweise langen Vorlaufzeiten für Nachweisdokumente.

Die eingereichten Unterlagen müssen zwei Jahre in der Schule aufbewahrt werden und können danach auf Anforderung zurückgesandt werden. Erfolgt vom Bewerber während dem darauffolgenden Schuljahr keine Rückforderung, so werden die Unterlagen datenschutzkon­form entsorgt.

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsbogen, vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet
  • Anschreiben mit Begründung der Bewerbung in deutscher Sprache
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zur musikalischen Laufbahn und mit biometrischem Lichtbild
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule, beglaubigte Kopie (Mittelschule oder weiterführende Schule), bei fremdsprachigen Zeugnissen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache inkl. Aufschlüsselung des Notensystems. Von Bewerbern, deren Schulabschluss an der allgemeinbildenden Schule noch bevorsteht, ist das unmittelbar vor Bewerbungsschluss erhaltene Schulhalbjahreszeugnis einzureichen. Bei bestandener Eignungsprüfung kann eine Aufnahme in die Berufsfachschule nur erfolgen, sofern der für eine Einschulung mindestens geforderte Mittelschulabschluss bis spätestens Ende Juli nachgereicht wird.
  • Instrumentalspielnachweis über einen mindestens zweijährigen wöchentlichen Unterricht auf einem Instrument der gewählten Ausbildungsrichtung (Streich-, Zupf-, Holz-, Metallblasinstrument) oder Vorlage einer Bescheinigung einer öffentlichen Musikbildungseinrichtung, eines Musiklehrers einer allgemeinbildenden Schule oder eines Privatmusiklehrers, dass der technische und musikalische Kenntnisstand dem eines mindestens zweijährigen wöchentlichen Musikinstrumentalunterrichts entspricht.
  • Nachweis der Sprachkompetenz: Erfolgreicher Prüfungsnachweis (Teilnahmebestätigung nicht ausreichend!) der Stufe B2 des Goethe-Instituts für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, oder Bescheinigung einer staatlichen Bildungseinrichtung, dass der Kenntnisstand der deutschen Sprache des Bewerbers der Qualifikation B2 des Goethe-Instituts entspricht.

Bewerber/innen mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen werden im Aufnahmeverfahren nicht berücksichtigt.