Zupfinstrumentenbau
Ausbildung an der Berufsfachschule
Regelausbildungsdauer 3 Jahre in Vollzeit. Aufnahme bei Erfüllung der Bewerbungsanforderungen und Bestehen des Auswahlverfahrens.
Ausbildungsziel
Die Berufsfachschule vermittelt praktische Fertigkeiten wie auch umfassende theoretische Kenntnisse auf den Gebieten des modernen und historischen Zupfinstrumentenbaus, der Reparatur und Restauration. Die Auszubildenden werden befähigt, auf hohem handwerklichem Niveau zu arbeiten und beherrschen zum Ausbildungsende Konzeption und Neubau hochwertiger Zupfinstrumente.
Fachpraktische Ausbildung
Zupfinstrumentenneubau, Lackiertechniken, Spielfertigmachen, Klangeinstellung, Reparaturmethoden. Unterweisung im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen. Der Unterricht erfolgt in Kleingruppen.
Fachtheoretische Ausbildung
Fachtheorie, Fachzeichnen, Fachrechnen, Physik/Akustik, Fachenglisch, Fachzeichnen mit CAD.
Allgemeinbildender Unterricht
Kunsterziehung, Kunstgeschichte, Musiktheorie, Musikgeschichte, Deutsch, Sozialkunde.
Instrumentalspiel
Einzel-Instrumentalunterricht, Ensemblespiel, Orchester.
Checkliste
- Bewerbungsanforderungen
- Auswahlverfahren
- Termin der nächsten Eignungsprüfung: 11.04.2025
- BaföG online beantragen
Ausbildung an der Berufsschule
Ausbildungsziel und berufliche Perspektiven
Begleitend und ergänzend zur Ausbildung im Lehrbetrieb vermittelt die Berufsschule praktische Fertigkeiten wie auch theoretische Kenntnisse auf den Gebieten des modernen und historischen Zupfinstrumentenbaus.
Die Duale Ausbildung zum Beruf „Zupfinstrumentenmacher“ schließt mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer ab.
Zupfinstrumentenbaugesellen sind als Mitarbeiter in Zupfinstrumentenbauwerkstätten tätig oder arbeiten als selbstständige Zupfinstrumentenbauer und können sich zum Handwerksmeister und zum Diplom-Musikinstrumentenbauer qualifizieren.
Ausbildungsstruktur
Regelausbildungsdauer 3 Jahre, davon 32 Wochen schulische Ausbildung in Blockform (2 Blöcke pro Ausbildungsjahr), die restliche Zeit im Lehrbetrieb. Zugangsvoraussetzung: Die Anmeldung der Auszubildenden ist jährlich vor dem 10. September vom Ausbildungsbetrieb vorzunehmen. Anmeldungen nach dem genannten Termin werden nicht mehr berücksichtigt. Eine An- oder Abmeldung für einzelne Unterrichtsblöcke ist nicht möglich. Schulgeld wird nicht erhoben.
Fachpraktische Ausbildung
Fachgerechter Umgang mit Werkzeugen, Grundlagen der Holzbearbeitung. Unterweisung im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen.
Fachtheoretische Ausbildung
Fachtheorie, Fachzeichnen, Fachrechnen, Physik/Akustik, Fachenglisch, Fachzeichnen mit CAD.
Allgemeinbildender Unterricht
Kunsterziehung, Kunstgeschichte, Musiktheorie, Musikgeschichte, Deutsch, Sozialkunde.
Die Zwischenprüfung findet nach dem vierten Unterrichtsblock statt. Der sechste Block endet mit der Abschlussprüfung der Berufsschule.
Checkliste
- Termin der nächsten Zwischenprüfung: 25.03.2025
- Termin der nächsten Gesellenprüfung: 25.03.2025
- Unterkunft für Berufsschüler
- BaföG online beantragen